Bußgelder
Möglichkeiten, Bußgelder zuzuweisen
Als Richter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, die Zuteilung von Geldauflagen einer gemeinnützigen Organisation zukommen zu lassen.
Mit einer Zuweisung an Wildwasser Esslingen e. V. unterstützen Sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die nach sexualisierter Gewalt professionelle Hilfe, Beratung und Therapie benötigen. Mit Ihrer Hilfe garantieren Sie schnelle und kostenfreie Unterstützung.
Sie möchten mehr über unsere Arbeit erfahren? Wir freuen uns über einen Anruf und geben gerne Auskunft.
Wir erfüllen alle formalen Voraussetzungen für die Zuweisung von Bußgeldern und sind als gemeinnützig anerkannt, zuletzt durch den Freistellungsbescheid.
Wir versichern Ihnen, dass:
- Zuweisungen reibungslos und diskret abgewickelt werden.
- die Gerichte und Staatsanwaltschaften unmittelbar nach dem Zahlungseingang wie auch bei ausbleibenden Zahlungen informiert werden.
- keine Spendenquittungen ausgestellt werden.
Einen herzlichen Dank an alle Zuweisenden!
Zahlungspflichtige
Müssen Sie eine Geldauflage an Wildwasser Esslingen e. V. zahlen? Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre fristgerechte Überweisung des Betrags.
Wichtige Informationen für Sie:
- Für die Zahlung dürfen wir keine Spendenbescheinigung ausstellen.
- Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht.
- Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich den Eingang jeder Zahlung.
- Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an.
Ein herzliches Dankeschön an Sie! Auch wenn Ihre Spende nicht auf freiwilliger Basis erfolgt, so können Sie dennoch versichert sein – Ihre Strafzahlung hat, neben allen Unannehmlichkeiten für Sie, eine soziale Bedeutung für uns. Wir werden jeden Cent sinnvoll und gemeinnützig verwenden.