Wenn Sie Kenntnis von sexualisierten Übergriffen unter Jugendlichen innerhalb Ihrer Einrichtung erhalten haben:
- Bewahren Sie Ruhe.
- Gewährleisten Sie den Schutz und die Intimsphäre der/des Betroffenen und der/des Übergriffigen.
- Machen Sie sich ein Bild über den Sachverhalt, indem Sie zuerst mit dem/der Betroffenen sprechen.
- Nehmen Sie die/den Betroffenen ernst. Hören Sie in Ruhe aufmerksam zu. Bieten Sie Ihre Hilfe an. Informieren Sie die/den Betroffenen über alle Schritte, die Sie gehen müssen.
- Vermeiden Sie eine Gegenüberstellung zwischen der/dem Betroffenen und dem/der Beschuldigten.
- Sprechen Sie alleine mit dem/der Übergriffigen und beziehen Sie ihm/ihr gegenüber klar Stellung, dass Sie sexualisierte Übergriffe nicht dulden.
- Überlegen Sie in Ruhe, ob und welche Maßnahmen nötig sind, um weiter Übergriffe auszuschließen.
- Vereinbaren Sie einen Termin in der Beratungsstelle, um die weiteren Schritte in Ruhe zu überlegen.